Hochwasserschutzdeich an der Zwickauer Mulde, Station 0+208 bis 0+380

Lage des neuen Deiches zwischen Hochwasserschutzwand und dem Pumpwerk Sermuth

Der Deich wird als Zwei-Zonen-Deich errichtet. Dazu werden der Oberboden und der obere Bereich der Auffüllung ca. 1,2 m abgetragen und ein Einbindesporn errichtet.
Der Deich wird im Endzustand eine Regelböschungsneigung von 1:3 aufweisen. Wegen einer kalkulierten Setzung des Deiches während seiner Standzeit wird der Deich beim Bau um 10 cm überhöht (Setzungszuschlag). Die Deichkronenbreite beträgt 3 m mit einer Neigung von 3% in Richtung Wasserseite.

Schnitt Hochwasserschutzteich an der Zwickauer Mulde bei Station 0+300

Um Unterläufigkeiten zu vermeiden und den Anfall von Qualmwasser zu reduzieren, wird im wasserseitigen Deichfußbereich eine 4,0 m tiefe Stahlspundwand eingebracht. Der Anschluss der Spundwand an die HWS - Wand erfolgt durch die Einbindung in den Frischbeton des letzten Primärpfahls der Bohrpfahlwand.
Der Einbau der Spundwand als Dichtungselement stellt eine sichere und dauerhafte Dichtungsvariante dar. Die zu erwartende Auswirkung auf die Umwelt ist mit Anwendung eines umweltschonenden Einbringverfahrens gering. Nach Fertigstellung ist die Dichtwand nicht sichtbar.

Unmittelbar nach Fertigstellung des Deichkörpers wird dieser mit Oberboden abgedeckt und mit Rasenansaat begrünt.

Deichverteidigungsweg

Der 4,0 m breite Deichverteidigungsweg am landseitigen Deichfuß mit einer Neigung zur Luftseite von 3% wird auf einer Breite von 3,0 m mit wasserdurchlässigem Pflasterbelag (Voll- und Rasensteine) befestigt. Die beidseitigen Bankette werden mit Schotterrasen ausgeführt.
Der Deichverteidigungsweg wird über die bestehende Ortsstraße bei ca. Station 0+200 an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Der Weg endet vor dem Plateau des Pumpwerkes Sermuth in einem Wendehammer. Bei Station 0+350 wird eine Deichüberfahrt angeordnet, welche in gleicher Weise wie der Deichverteidigungsweg befestigt wird.

Bei Station 0+200 werden umklappbare Poller angeordnet, um unbefugtes Betreten des Deichverteidigungsweges zu verhindern. Das Befahren des Deichverteidigungsweges und der Deichüberfahrt mit Fahrrädern wird für Zwecke der Naherholung und des Tourismus zugelassen, da die Vereinigung von Zwickauer und Freiberger Mulde ein beliebtes Ausflugsziel darstellt.